20. Mai 2022
Erbrecht: Wenn man den lieben Gott spielen will
Dass es sich nicht lohnt, das Gesetz umgehen zu wollen, zeigt der im Fachmagazin 50plus erschienene Praxisfall von Dr. Benno Studer. Um in den Genuss der höheren Einzel-AHV-Renten zu gelangen, liess sich ein älteres Ehepaar scheiden. Die Ehegattin hatte dazumals ein uneheliches Kind mit in die Beziehung gebracht. Nicht bedacht hatte das Paar, dass geschiedene Ehegatten das Erbrecht durch die Scheidung verlieren.